Wahlehrenamt ...aber wie ? - Ehrenamt in einem Wahlvorstand
Ehrenamt in einem Wahlvorstand
Wahlehrenamt ...aber wie ?
Sie möchten mitmachen? Hier können Sie sich melden!
Wenn wir Sie neugierig gemacht haben, setzen Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail mit Ihrem Bezirksamt in Verbindung - es hilft Ihnen auch das Team der FreiwilligenBörseHamburg im Gesamtgebiet der Metropolregion gern weiter. Schreiben Sie hier gern an freiwilligenboerse-hamburg@hamburg.de - Stichwort *Wahlhelfer'.
Sie können sich auch Online als Wahlhelfer melden.
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Home/FindServices?audience=&location=020000000000&search=wahlhelfer
Welche Wahlen gibt es in Hamburg?
- Alle vier Jahre findet die Wahl zum
Deutschen Bundestag statt.
- Alle fünf Jahre findet die Wahl zur Hamburgischen
Bürgerschaft statt.
- Alle fünf Jahre findet die Wahl zum Europäischen
Parlament in Verbindung mit der Wahl zu den
Bezirksversammlungen statt.
Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer kann werden, wer für die
jeweilige Wahl wahlberechtigt ist. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
WIE LANGE DAUERT SO EIN EINSATZ?
Am Wahltag sind die Wahllokale von 8:00 bis 18:00 Uhr für die Wählerinnen und Wähler geöffnet.
Der Wahlvorstand trifft sich bereits spätestens um 7:30 Uhr, um noch vorbereitende Arbeiten im Wahllokal zu erledigen. Am Wahltag ist die Aufgabenwahrnehmung in verteilten Schichten möglich.
WELCHE AUFGABEN ERWARTEN MICH IN EINEM WAHLLOKAL?
Während des Wahltages überprüfen die Mitglieder des
Wahlvorstands, ob die Wählerinnen und Wähler in dem
betreffenden Wahllokal wählen dürfen, ob sie Briefwahl
beantragt haben oder in ein anderes Wahllokal gehen
müssen. Diese Prüfung erfolgt mithilfe des Wahlberechtigtenverzeichnisses, in dem alle Wahlberechtigten des
Wahllokals namentlich aufgeführt sind. Auch ein Straßenverzeichnis mit Angaben zu den Adressen aller Wahllokale in Hamburg steht im Wahllokal zur Verfügung.
Meist lässt sich die Wahlberechtigung schon anhand der
mitgebrachten Wahlbenachrichtigungskarte leicht feststellen.
Nach erfolgreicher Prüfung werden die Stimmzettel ausgegeben. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen
dafür, dass die Stimmabgabe in den Wahlkabinen korrekt
vonstattengeht, dass der Stimmzettel ordnungsgemäß in
die Wahlurne eingeworfen wird und vermerken die
Stimmabgabe im Wahlberechtigtenverzeichnis.
Rechtzeitig vor der Wahl finden in den Bezirken Schulungen für die Leitungen und Stellvertretungen der Wahl- und Briefwahlvorstände statt, die auf Nachfrage auch interessierten Beisitzenden offen stehen.