Oberverwaltungsgericht entscheidet: Kita Reventlowstraße muss vorläufig geschlossen werden

Mit einem Beschluss 15. Oktober 2008 Tag (2 Bs 171/08) hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg bestätigt, das die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Nachbarn gegen die für den Umbau und die Nutzung des Gebäudes Reventlowstraße 56 für eine Kindertagesstätte erteilte Baugenehmigung angeordnet hatte. Damit kann die Kindertagesstätte vorläufig nicht betrieben werden.
Der [...]

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